AGB’S
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden.
2.
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung der mobilen Fotobox „KNIPSAR.“ und Zubehör gegen Entgelt.
3.
Der Mietvertrag kommt durch Zugang einer Auftragsbestätigung durch den Vermieter zustande. Für Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend.
Zusicherungen und Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, etc.), gleich welcher Übermittlungsart (fernmündlich, elektronisch, etc.) bedürfen der Bestätigung durch den Vermieter.
4. Preise
Alle Preise sind Endpreise inklusive Umsatzsteuer und beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Die Preise enthalten die Miete des Geräts und die Anlieferung und Abholung sowie die Ausstattung je nach gebuchtem Paket.
5.
Die Mietzeit beginnt mit der Anlieferung der Fotobox beim Mieter. Die Abholung erfolgt nach Vereinbarung. Ist eine Abholung der Fotobox zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden (bspw. entgangener Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung) zu ersetzen.
6. Zahlung
Mit Abschluss der Buchung erhält der Mieter eine Bestätigung/den Vertrag und eine Anzahlung. Im Falle von Zahlungsverzug kann der Vermieter Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Vermieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Vermieter anerkannten Gegenansprüchen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ausgeübt werden.
Gelangt die Fotobox aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Der Mieter kann den Vertrag nach Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, wenn dieser online geschlossen wurde. Der Widerruf muss in Textform (zB Brief, E-Mail) erfolgen. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem Buchungstermin. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor dem Mieter der schriftliche Vertrag vorliegt und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Vermieters gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
vita consors GmbH
Steinackerstr. 26b
6890 Lustenau
info@vitaconsors.at
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen binnen 14 Tagen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (zB Zinsen) herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt beziehungsweise herausgegeben werden, hat der Mieter ggf. Wertersatz zu leisten.
Dem Mieter wird über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus ein vertragliches Rücktrittsrecht nach folgender Maßgabe eingeräumt:
Kündigt der Mieter einen bereits geschlossenen Mietvertrag vor Beginn des Mietzeitraums, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet.
Stornogebühren fallen gestaffelt wie folgt an:
bis 7 Tage vor Veranstaltung: 50% des vereinbarten Mietpreises
bis 4 Tage vor Veranstaltung: 60% des vereinbarten Mietpreises
< 4 Tage vor Veranstaltung 90% des vereinbarten Mietpreises
Dem Mieter ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Vermieter kann die Bestellung des Mieters jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung seitens des Vermieters ist der entrichtete Mietpreis vollständig zu erstatten.
8. Haftung
Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Vermieter unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei sonstigen Schäden. Die Haftung ist beschränkt auf dasjenige, was der Vermieter als Schaden erwarten konnte. Eine weitergehende Haftung, insbesondere im Hinblick auf erwartete Verwendungen der Fotografien, wird nicht übernommen.
Der Mieter trägt die Verantwortung für die Fotobox und überlassenem Zubehör von der Anlieferung bis zur Rückgabe und haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit entstehen. Wird die Fotobox, Bestandteile hiervon oder gemietetes Zubehör gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Der Mieter haftet mit der gleichen Maßgabe auch für Beschädigungen der Mietgegenstände durch seine Veranstaltungsteilnehmer.
Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.
9. Gebrauch der Fotobox
Die Fotobox darf nur in geschlossenen und wettergeschützten Räumlichkeiten verwendet werden. Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, die Fotobox selber weiter zu vermieten und/oder diese kommerziell zu verwenden. Sollte der Mieter die Fotobox widerrechtlich verwenden, so verpflichtet sich der Mieter zu einer Zusatzzahlung in Höhe von EUR 1.000,–
Die Fotobox, das Hintergrundsystem sowie die Accessoires sind pfleglich und in angemessenen Umgang zu behandeln. Für jegliche Beschädigung kommt der Mieter ausnahmslos auf. Die Kosten für Beschädigung/Diebstahl der Acdessoires/Hintergrundsystem werden wie folgt berechnet.
- beschädigte Fotoprops EUR 2,– je Stück
- beschädigte Brillen EUR 4,– je Stück
- beschädigter Holzbilderrahmen EUR 20,–
- beschädigte Hüte EUR 20,– je Stück
- beschädigtes Hintergrundsystem EUR 350,–
- beschädigte Fotobox/Drucker etc. sind die effektiv anfallenden Kosten zu ersetzen, plus eine Pauschale von EUR 200,–
Kindern und Jugendlichen ist die Verwendung der Fotobox ausdrücklich untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.
10.
Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers einer Fotografie (des Bildmaterials). Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Ansprüche oder Rechte betreffend das Bildmaterial seitens des Vermieters bestehen nicht.
Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.
Das Bildmaterial wird dem Mieter per USB Stick binnen weniger Tage nach dem Event zur Verfügung gestellt. Nach Abruf der Daten werden diese beim Vermieter gelöscht.